In seinem Beschluss vom Dezember 2019 hat der GKV- Spitzenverband Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmittel definiert.
Diese Weiterbildung ist verpflichtend für die im Rahmen des Präqualifizierungsverfahren benannte fachliche Leitung für den Versorgungsbereich 29A „Stomahilfen“, sowie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Versicherte mit Stomahilfsmitteln versorgen.
InhalteWir weisen darauf hin, dass die Weiterbildung durch die 'Deutsche Präqualifizierungsgesellschaft (DGP)' anerkannt ist und somit vorzugsweise für deren Mitglieder empfohlen wird.
Schwerpunkte (Auszüge aus dem Curriculum des GKV-Spitzenverbandes):
Modul 1:
- Hilfsmittelverordnung und Abgabe
- Definition, Indikation und Querverweise
- Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie
- Stomaanlagen
Modul 2:
- Stomaversorgung mit Stomaartikeln PG 29
- Individuelle Versorgung der Betroffenen
- Nicht Zulässiges in der Versorgung von Stomata
- Praktische Umsetzung der Lehrinhalte
Modul 3:
- Idealtypische Versorgungsprozesse
- Darstellen der Schnittstellen
- Besondere Versorgungsformen
- Versorgungsalternativen
- Kinder und Stoma – Überblick
- Grundlagen der Beratung und des Beratungsgesprächs
Modul 4:
- Selbsthilfeorganisationen
- Psychosoziale Beratungsangebote
- Ergänzende Beratungsangebote
- Konkretisierung der Verordnung, Bereitstellung der Hilfsmittel – Produkte und Einsatzgebiete
Modul 5:
- Früh- und Spätkomplikationen
- Konkretisierung und Anpassung der Verordnung bei Früh-/ und Spätkomplikationen
- Beachtung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit
Art der Fortbildung
Kurs
Zielgruppe(n)
Fachliche Leitungen, sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Versorgungsbereich 29A „Stomahilfen“
Referent(en)
Mitarbeitende der Sanitätsdienste der BBT-Gruppe, Mitarbeitende des KKMs
Ort
Bildungscampus Koblenz, David-Roentgen-Straße 10, 56073 Koblenz
Kosten
1150,00 Euro
Fortbildungspunkte
AnsprechpartnerAngela Heiner-Inkelhofen
David-Roentgen-Straße 10
56073 Koblenz
Tel: 0261 201661-19
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